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   LAG Hessen, 09.02.2005 - 6 Sa 380/04   

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https://dejure.org/2005,39093
LAG Hessen, 09.02.2005 - 6 Sa 380/04 (https://dejure.org/2005,39093)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.02.2005 - 6 Sa 380/04 (https://dejure.org/2005,39093)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 6 Sa 380/04 (https://dejure.org/2005,39093)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.02.2005 - 6 Sa 380/04
    Richtig weist die Beklagte auch darauf hin, dass die Rechtsprechung hier sogar grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung sieht (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -AP Nr. 115 zu § 626 BGB und BAG, Beschluss vom 22.01.1998- 2 ABR 19/97 - AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfristen).

    Ein Recht des Arbeitnehmers, sich selbst zu beurlauben, ist angesichts des umfassenden Systems gerichtlichen Rechtsschutzes grundsätzlich abzulehnen (vgl. BAG, Beschluss vom 22.01.1998 - 2 ABR 19/97 - a.a.O., unter II. 3. d.Gr., m.w.N.).

  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Hessen, 09.02.2005 - 6 Sa 380/04
    Nach Ansicht des Berufungsgerichts war für den Kläger auch erkennbar, dass mit einer Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber nicht zu rechnen war, so dass eine Abmahnung schon aus diesem Grund entbehrlich ist (vgl. BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - AP Nr. 42 zu § 15 KSchG 1969, unter B. II. 5, d.Gr.).

    Eine Abmahnung ist bei einer verhaltensbedingten Kündigung dann entbehrlich, wenn es um eine schwere Pflichtverletzung geht, deren Rechtswidrigkeit dem Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar ist und bei der eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BAG, Beschluss vom 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - a.a.O., m.w.N,).

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.02.2005 - 6 Sa 380/04
    Richtig weist die Beklagte auch darauf hin, dass die Rechtsprechung hier sogar grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung sieht (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -AP Nr. 115 zu § 626 BGB und BAG, Beschluss vom 22.01.1998- 2 ABR 19/97 - AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfristen).
  • BAG, 18.06.1959 - 2 AZR 585/56

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Abwägung des wichtigen Grundes - Rechtlich

    Auszug aus LAG Hessen, 09.02.2005 - 6 Sa 380/04
    Richtig weist die Beklagte auch darauf hin, dass die Rechtsprechung hier sogar grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung sieht (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.1994 - 2 AZR 521/93 -AP Nr. 115 zu § 626 BGB und BAG, Beschluss vom 22.01.1998- 2 ABR 19/97 - AP Nr. 38 zu § 626 BGB Ausschlussfristen).
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